Tätigkeit im Markenrecht seit 2005
Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. berät Mandanten seit 2005 im Markenrecht.
Sie benötigen zur Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt? Kontaktieren Sie Fachanwalt Dr. Heiner Heldt.
Was ein Widerspruch für Ihre Marke bedeutet und welche Möglichkeiten Sie nun haben, wollen wir Ihnen nachfolgend erklären.
Dr. Heiner Heldt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Markeninhaber, die zum ersten Mal eine Abmahnung erhalten, werden häufig von dem Erhalt einer Abmahnung erst einmal erschlagen.
Zu folgenden Punkten erhalten Sie in der Abmahnung von der Gegenseite Ausführungen:
Wie man auf eine markenrechtliche Abmahnung richtig reagiert, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es gibt eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten. Um den richtigen Weg einzuschlagen, muss unter anderem berücksichtigt werden
Für die Reaktion auf die Abmahnung sind diese Faktoren und andere einzuschätzen, zu bewerten und dann zu entscheiden, wie man vorgeht. Unserer Meinung nach sind deshalb Kenntnisse im Markenrecht und Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen erforderlich, um den richtigen Weg einzuschlagen.
Auch wenn es Eigenwerbung ist: Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Wir möchten Ihnen dringend anraten, nicht mit der Gegenseite oder dessen Anwälten Kontakt aufzunehmen, bevor Sie das Ergebnis unserer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung zu Ihrer Markenrechtsabmahnung erhalten haben.
Insbesondere sollten Sie nicht vorschnell Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die – eventuell schon vorformuliert mitgeschickte – Unterlassungserklärung unterzeichnen und diese an die Gegenseite zurücksenden. Erfahrungsgemäß sind mitgeschickte Entwürfe von Unterlassungserklärungen häufig zum Vorteil des Gegners verfasst und Sie sollten bedenken, dass Sie ein Leben lang an die Unterlassungserklärung gebunden sind!
Das spricht für unsere Beauftragung in Ihrem Markenrechtsfall
Eine erste Einschätzung zur erhaltenen Markenrechtsabmahnung erhalten Sie bei uns kostenlos.
Wenn Sie sich entscheiden, uns darüber hinaus zu beauftragen, fällt dafür ein Honorar an. Die Höhe des Honorars können Sie mit uns vereinbaren. Das Honorar muss dem Aufwand entsprechen. Dazu kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden oder eine Vergütung nach Zeitaufwand.
Die Möglichkeiten und nach unserer Erfahrung anfallenden Kosten besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung.