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Sie haben eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Sie benötigen zur Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Rechtsanwalt? Kontaktieren Sie Fachanwalt Dr. Heiner Heldt.  

Kostenfreie Einschätzung zur Abmahnung

Was ein Widerspruch für Ihre Marke bedeutet und welche Möglichkeiten Sie nun haben, wollen wir Ihnen nachfolgend erklären.

Ihr Anwalt für Markenrecht

Dr. Heiner Heldt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fragen & Antworten zur markenrechtlichen Abmahnung

Was steht in der Abmahnung?

Markeninhaber, die zum ersten Mal eine Abmahnung erhalten, werden häufig von dem Erhalt einer Abmahnung erst einmal erschlagen.

Zu folgenden Punkten erhalten Sie in der Abmahnung von der Gegenseite Ausführungen:

  • Sie sollen die Benutzung eines Zeichens unterlassen und eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Es wird Ihnen ein gerichtlichen Verfahren angedroht (= weitere Kosten)
  • Von Ihnen wird Auskunft über die angebliche Markenrechtsverletzung verlangt
  • Sie sollen Schadensersatz zahlen
  • Sie sollen die Anwaltskosten des Abmahnenden bezahlen
  • Es wird Ihnen eine kurze Frist gesetzt

Was sollten Sie jetzt tun?

Wie man auf eine markenrechtliche Abmahnung richtig reagiert, kann pauschal nicht beantwortet werden. Es gibt eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten. Um den richtigen Weg einzuschlagen, muss unter anderem berücksichtigt werden

  • ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt,
  • wie wichtig die weitere Nutzung des angegriffenen Zeichens für Sie ist,
  • welches Risiko Sie bereit sind zu tragen und
  • was von dem Abmahnenden zu erwarten ist.

Für die Reaktion auf die Abmahnung sind diese Faktoren und andere einzuschätzen, zu bewerten und dann zu entscheiden, wie man vorgeht. Unserer Meinung nach sind deshalb Kenntnisse im Markenrecht und Erfahrungen aus einer Vielzahl von Fällen erforderlich, um den richtigen Weg einzuschlagen.

Auch wenn es Eigenwerbung ist: Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Sollte ich mit der Gegenseite vorab Kontakt aufnehmen?

Wir möchten Ihnen dringend anraten, nicht mit der Gegenseite oder dessen Anwälten Kontakt aufzunehmen, bevor Sie das Ergebnis unserer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung zu Ihrer Markenrechtsabmahnung erhalten haben.

Insbesondere sollten Sie nicht vorschnell Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die – eventuell schon vorformuliert mitgeschickte – Unterlassungserklärung unterzeichnen und diese an die Gegenseite zurücksenden. Erfahrungsgemäß sind mitgeschickte Entwürfe von Unterlassungserklärungen häufig zum Vorteil des Gegners verfasst und Sie sollten bedenken, dass Sie ein Leben lang an die Unterlassungserklärung gebunden sind!

Ihre Markenrechtsabmahnung – unsere Kompetenz

Das spricht für unsere Beauftragung in Ihrem Markenrechtsfall

  • Tätigkeit im Markenrecht seit 2005

    Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. berät Mandanten seit 2005 im Markenrecht.

  • Langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen

    Wir können auf eine Vielzahl von erfolgreich abgeschlossenen Markenrechtsauseinandersetzungen zurückblicken – sowohl auf der Aktivseite für Markeninhaber, als auch auf der Passivseite für die Empfänger einer Abmahnung.

  • Vertretung von Markeninhabern aus ganz Deutschland

    Wir sind es gewohnt, Mandanten aus ganz Deutschland zu beraten. Unserer Ansicht nach macht es mehr Sinn, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, als einen Anwalt vor Ort.

  • Branchenerfahrung

    Unsere Kanzlei besitzt Erfahrung in den Branchen: Bekleidung, Lebensmittel, Chemie, Pharma, IT, Gesundheit, Technik, Sport, Werbung, Bau.

  • Erfahrung aus vielen Verletzungsverfahren vor deutschen Markengerichten

    Durch viele Verletzungsverfahren an deutschen Markengerichten kennen wir die unterschiedlichen Auffassungen und Eigenheiten der jeweiligen Gerichte.

  • Vertretung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Dr. Heiner Heldt, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört.

Markenrechtsabmahnung jetzt prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung zur Markenrechtabmahnung

Eine erste Einschätzung zur erhaltenen Markenrechtsabmahnung erhalten Sie bei uns kostenlos.

Wenn Sie sich entscheiden, uns darüber hinaus zu beauftragen, fällt dafür ein Honorar an. Die Höhe des Honorars können Sie mit uns vereinbaren. Das Honorar muss dem Aufwand entsprechen. Dazu kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden oder eine Vergütung nach Zeitaufwand.

Die Möglichkeiten und nach unserer Erfahrung anfallenden Kosten besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung.

Um eine zeitnahe Einschätzung zu Ihrer erhaltenen Abmahnung zu ermöglichen, bitten wir Sie, die erhaltene Abmahnung möglichst gleich über dieses Formular hochzuladen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns die erhaltene Abmahnung im Nachgang an die Absendung des Formulares an abmahnung@markenheldt.de zuzusenden.

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