Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Markenüberwachung durch

Heldt Zülch & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

 

Es folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Angebote von Heldt Zülch & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft (Kanzlei) zur Überwachung von Marken.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

1. Auftraggeber, Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Abrechnung, Preise

 

  • Auftraggeber und Vertragspartner der Kanzlei kann nur ein Unternehmen oder ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Das Angebot gilt nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 Preisangabenverordnung).

 

  • Der Vertrag über die Markenüberwachung wird geschlossen, indem die Kanzlei den Auftrag des Kunden (z.B. per Email) über die zu überwachende(n) Marke(n) (Vertragsmarke(n)) bestätigt.

 

  • Der Vertrag über die Markenüberwachung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  • Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
  • Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, es addiert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Umfang der Überwachung

Die Markenüberwachung besteht aus zwei, im Folgenden dargestellten, Bestandteilen, nämlich der Registerüberwachung und dem Internetscreening. Aufgefundene Kollisionsfälle werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Gleichzeitig erhält der Auftraggeber von der Kanzlei eine rechtliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten hinsichtlich des Vorgehens gegen das kollidierende Zeichen und einer Beratung zu möglichen weiteren Vorgehen.

2.1 Registerüberwachung

Die Register der Markenämter werden daraufhin überwacht, ob mit den Vertragsmarken hinsichtlich ihres Wortbestandteils kollidierende Marken neu angemeldet werden. Je nach dem gewählten Dienstleistungsangebot werden die folgenden Markenregister überwacht:

  • Markenüberwachung Deutschland: Deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Europäische Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Internationale Marken mit Schutz für Deutschland bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

 

  • Markenüberwachung EU: Europäische Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), nationale Marken bei den Markenämtern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Internationale Marken mit Schutz für Deutschland bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

 

  • Markenüberwachung international: Es werden die gesondert vereinbarten Markenregister überwacht.

 

Das Ziel der Registerüberwachung ist das frühzeitige Auffinden von neu angemeldeten kollidierenden Marken, so dass gegen diese noch Widerspruch eingelegt werden kann. Aus technischen Gründen kann leider nicht gewährleistet werden, dass die neuen Marken rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist aufgefunden und mitgeteilt werden. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass die neue Marke erst in den Registern aufgefunden werden kann, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist. In einem solchen Fall berät die Kanzlei zu anderen möglichen Vorgehensweisen gegen die neue Marke.

 

2.2 Internetscreening

Es wird nach der Nutzung von mit den Vertragsmarken kollidierenden Zeichen im Internet recherchiert. Es handelt sich dabei um ein Screening des Internets. Eine vollständige Überwachung der Vertragsmarken auf mögliche Markenverletzungen ist nicht geschuldet und kann auch nicht gewährleistet werden. Die Haftung für im Rahmen des Internetscreenings nicht aufgefundene Kollisionen ist ausgeschlossen. Der Umfang des Internetscreenings richtet sich nach dem gewählten Dienstleistungsangebot:

 

  • Markenüberwachung Deutschland: Nutzungen, die sich an Abnehmer in Deutschland richten.

 

  • Markenüberwachung EU: Nutzungen, die sich an Abnehmer in der EU richten.

 

  • Markenüberwachung international: Es wird gesondert vereinbart, welche geographischen Gebiete auch Nutzungen überwacht werden.

 

Der Auftrag zur Markenüberwachung erfasst den oben aufgeführten Umfang, insbesondere nicht erfasst ist im Falle einer Kollision eine außergerichtliche Interessenvertretung, die Vertretung in amtlichen Verfahren gegenüber Markenämtern oder die prozessuale Vertretung. Für Tätigkeiten, die den Umfang der Markenüberwachung überschreiten, ist eine gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber erforderlich.

 

3. Kommunikation per E-Mail

Durch die Mitteilung seiner E-Mail-Adresse willigt der Auftraggeber widerruflich ein, dass ihm – ohne Einschränkungen – mandatsbezogene Informationen per E-Mail ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) zugesandt werden. Die Kommunikation per E-Mail (inklusive des Versands von Schriftstücken über das Internet) erfolgt auf das alleinige Risiko des Auftraggebers.

 

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kanzlei nach Kräften zu unterstützen sowie alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung bedeutsamen und notwendigen Informationen rechtzeitig und auf Wunsch der Kanzlei schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, der Kanzlei stets seine aktuellen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und etwaige Änderungen (zum Beispiel von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) mitzuteilen.

 

5. Haftung

(1) Die Haftung der Kanzlei auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000 Euro beschränkt (§ 51 a BRAO). Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51 a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

(2) Die Haftungsbeschränkung des Absatz 1 gilt sowohl gegenüber der Partnerschaftsgesellschaft als auch gegenüber den einzelnen Rechtsanwälten der Partnerschaftsgesellschaft.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine auf die Mandatserteilung beschränkte Versicherung mit einer frei zu vereinbarenden Haftungssumme abzuschließen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Abschluss einer solchen Versicherung zu verlangen. Der Auftraggeber hat dann die Kosten dieser Versicherung zu tragen.

(4) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren Ansprüche von Unternehmern gegenüber der Kanzlei sowie gegenüber einzelnen Rechtsanwälten der Kanzlei drei Jahre nach Beendigung des Auftrages.

 

6. Datenschutz

Die Kanzlei ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei einen Dritten einschaltet, um die angebotenen Dienstleistungen zu erfüllen und diesem Dritten zu diesem Zweck personenbezogene Daten offenlegt, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei in Hamburg.

 

 

Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner, Partnerschaftsgesellschaft

Holstenwall 10

20355 Hamburg

tel +49 (0)40 – 37 15 77

fax +49 (0)40 – 37 50 27 04

email: info@heldt-zuelch.de

Geschäftsführer Dr. Heiner Heldt, Jan Zülch

Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Registernummer: PR 643

USt-IdNr.: DE267164742