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Sie haben eine Markenbeanstandung vom Markenamt erhalten?

Wir helfen Ihnen. Senden Sie uns gerne die Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Kostefreie Ersteinschätzung zu Ihrer Beanstandung

Fachanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. vertritt eine Vielzahl von Markeninhabern und hat als Rechtsanwalt für Markenrecht umfangreiche Erfahrung mit Markenbeanstandungen der nationalen wie internationalen Markenämter.

Ihr Anwalt für Markenrecht

Dr. Heiner Heldt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fragen & Antworten zur Markenbeanstandung durch die Markenämter

Beispiel für eine Markenbeanstandung

Nachfolgend möchten wir Ihnen ein Beispiel geben, wie eine Markenbeanstandung aussschaut.

Mögliche Gründe von Markenbeanstandungen

Die Gründe, warum es zu Markenbeanstandungen kommen kann, sind vielfältig und bedürfen nach Erhalt des Beanstandungsschreibens durch das Markenamt (DPMA, EUIPO, WIPO) einer genaueren Untersuchung – Ziel ist es hierbei stets, die Eintragung Ihrer Marke möglichst noch zu retten!

Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen eine Übersicht geben, zu welchen Markenbeanstandungen es über die Markenämter kommen kann, und wie wir Ihnen diesbezüglich helfen können!

Probleme mit der Formulierung des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen

Probleme bei der Eintragung Ihrer Marke können etwa dann entstehen, wenn das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches Ihrer Markenanmeldung zugrunde liegt, unklar ist, unzulässige Angaben enthält oder fehlerhaft gruppiert ist.

Wenn das Markenamt Formulierungen des Verzeichnisses der Waren/Dienstleistungen beanstandet, ist eine Klarstellung gegenüber dem Amt erforderlich.

Dafür muss zunächst festgestellt werden, welche Waren/Dienstleistungen Sie als Markeninhaber benötigen und inwieweit diese von den amtlichen Beanstandungen betroffen sind. Häufig macht das Amt bereits Vorschläge für Änderungen. Hier sollten Sie sicherstellen, dass alle Änderungsvorschläge dem entsprechen, was Sie später unter der Marke anbieten wollen.

Unsere Leistungen:

  • Besprechung mit Ihnen, welche Waren/Dienstleistungen das Verzeichnis umfassen muss
  • Überarbeitung der Formulierungen im Verzeichnis bzw. Überprüfung der Vorschläge des Markenamtes
  • Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Einhaltung der Fristen

Kosten:

Die Kosten für unsere Tätigkeit hängt vom notwendigen Arbeitsaufwand ab. Senden Sie uns gerne den Beanstandungsbescheid des Markenamtes für eine kostenlose Ersteinschätzung. In unserer Antwort erhalten Sie auch ein Angebot für unsere Tätigkeit. Aufgrund unserer Erfahrung bei markenrechtlichen Beanstandungsbescheiden können wir Ihnen ein gutes Angebot unterbreiten.

Absolute Eintragungshindernisse

Wenn das Markenamt die Eintragung der Marke nicht vornehmen will, weil es der Meinung ist, dass absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen, muss geprüft werden, ob die Eintragungshindernisse zu Recht bestehen. Ist dies nicht der Fall, muss das Amt davon überzeugt werden.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung, ob das Eintragungshindernis zu Recht angenommen wird
  • Besprechung mit Ihnen, wie vorgegangen werden kann.
  • Falls notwendig: Korrespondenz mit dem Markenamt
  • Fall notwendig: Einlegung von Rechtsmitteln
  • Einhaltung der Fristen

Kosten:

Die Kosten unserer Beauftragung sind davon abhängig, welcher Aufwand für die Bearbeitung erforderlich. Die der Kosten teilen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne mit. Bitte übersenden Sie uns dazu den Beanstandungsbescheid des Amtes.

Widerspruch beim Markenamt

Die Eintragung Ihrer Marke kann durch den Widerspruch eines Dritten gefährdet sein. In dem Widerspruchsverfahren das Markenamt, inwieweit Ihre neu angemeldete Marke der älteren Marke entgegenstehen. Sie erhalten vom Amt die Möglichkeit, in dem Widerspruchsverfahren Stellung zu nehmen. Was Sie dort schreiben sollten, hängt davon ab, um was für eine ältere Marke es sich handelt und wie die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs sind.

Häufig macht ebenfalls in, sich zu überlegen, ob man sich mit dem Widersprechenden einigen kann. Das ist entscheidend, wie der Widersprechende mit seiner Marke am Markt aufgestellt ist, wie er die Marke nutzt und ob dies der geplanten Nutzung Ihrer Marke entgegensteht.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Erfolgsaussichten des Widerspruchs
  • Besprechung mit Ihnen, welche Möglichkeiten wir haben
  • falls notwendig: Erstellung von Schriftsätzen und Korrespondenz mit dem Markenamt
  • falls notwendig: Korrespondenz mit dem Widersprechenden

Kosten:

Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Um diese zu erhalten, senden Sie uns gerne die Widerspruchsunterlagen. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen auch mit, welche Kosten für unsere Beauftragung entstehen.

Was muss ich nach Erhalt der Markenbeanstandung beachten?

Nachdem Sie eine Markenbeanstandung erhalten haben, gilt es jeweils zu prüfen, ob die eigene Markenanmeldung noch gerettet werden kann oder die Markenbeanstandung zu Recht ergangen ist.

Neben der inhaltlichen Prüfung ist jedoch ebenfalls ein formelles Parameter zu beachten, nämlich die vom Markenamt zur Rückäußerung gesetzte Frist. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, da bereits allein die Fristversäumnis zu negativen Konsequenzen für Sie führen kann.

Sie benötigen Hilfe bei der Markenbeanstandungen? Kontaktieren Sie uns gern für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit!

Unsere Kompetenz für Ihre Markenbeanstandung

Das spricht für unsere Beauftragung in Ihrem Markenrechtsfall

  • Tätigkeit im Markenrecht seit 2005

    Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. berät Mandanten seit 2005 im Markenrecht.

  • Langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen

    Wir können auf eine Vielzahl von erfolgreich abgeschlossenen Markenrechtsauseinandersetzungen zurückblicken – sowohl auf der Aktivseite für Markeninhaber, als auch auf der Passivseite für die Empfänger einer Abmahnung.

  • Vertretung von Markeninhabern aus ganz Deutschland

    Wir sind es gewohnt, Mandanten aus ganz Deutschland zu beraten. Unserer Ansicht nach macht es mehr Sinn, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, als einen Anwalt vor Ort.

  • Branchenerfahrung

    Unsere Kanzlei besitzt Erfahrung in den Branchen: Bekleidung, Lebensmittel, Chemie, Pharma, IT, Gesundheit, Technik, Sport, Werbung, Bau.

  • Erfahrung aus vielen Verletzungsverfahren vor deutschen Markengerichten

    Durch viele Verletzungsverfahren an deutschen Markengerichten kennen wir die unterschiedlichen Auffassungen und Eigenheiten der jeweiligen Gerichte.

  • Vertretung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Dr. Heiner Heldt, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Beanstandung

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Beanstandung

Eine erste Einschätzung zu Ihrer Markenbeanstandung erhalten Sie bei uns kostenlos.

Wenn Sie sich entscheiden, uns darüber hinaus zu beauftragen, fällt dafür ein Honorar an. Gemeinsam mit unserer Ersteinschätzung unterbreiten wir Ihnen ein faires Pauschalangebot für unsere Tätigkeit.

Um eine zeitnahe Einschätzung Ihrer Markenbeanstandung zu ermöglichen, bitten wir Sie, die erhaltene Beanstandung möglichst gleich über dieses Formular hochzuladen.

© markenheldt.de - Heldt | Zülch Rechtsanwälte 2018 - 2024.
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