Tätigkeit im Markenrecht seit 2005
Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. berät Mandanten seit 2005 im Markenrecht.
Ein anderes Unternehmen verwendet ein identisches oder ähnliches Markenzeichen? Dann ist ein konsequentes Vorgehen gegen die Verletzung Ihrer Markenrechte erforderlich.
Fachanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. vertritt eine Vielzahl von Markeninhabern und hat als Rechtsanwalt für Markenrecht Erfahrung bei der Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten.
Dr. Heiner Heldt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Aufgrund seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Markenrecht und regelmäßiger Fortbildung kann Dr. Heiner Heldt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Sie bestens gegen die Markenrechtsverletzung vertreten.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Die Beratung erfolgt für Sie bequem über Telefon und E-Mail. Setzen auch Sie sich mit uns in Verbindung, Sie erhalten umgehend einen Termin für eine Beratung. Die Erstberatung ist kostenlos.
Bei uns lautet die Devise: Sie müssen sich um so wenig wie nötig kümmern in Ihrer markenrechtlichen Angelegenheit, können aber jederzeit natürlich auch die Initiative ergreifen.
Wir arbeiten seit Jahren mit einem erfahrenen Dokumentationsdienstleistungsunternehmen zusammen, welches für Sie als neutrale und unabhängige Stelle die gerichtsverwertbare Dokumentation der vom Gegner begangenen Markenrechtsverletzung auf Wunsch übernimmt und ebenfalls deutschlandweit Testkäufe vornimmt. Die hierfür anfallenden Kosten stellen in aller Regel eine erstattungsfähige Schadensersatzposition dar, welche Sie vom Gegner erstattet verlangen können.
Nachfolgend möchten wir Ihnen nur einige wenige Anmerkungen unserer zufriedenen Mandanten zeigen:
Das spricht für unsere Beauftragung in Ihrem Markenrechtsfall
Eine erste Einschätzung zu Ihrer Markenrechtssache erhalten Sie bei uns kostenlos.
Wenn Sie sich entscheiden, uns darüber hinaus zu beauftragen, fällt dafür ein Honorar an. Die Kosten, die bei uns für das Aussprechen der Markenrechtsabmahnung anfallen, sind im Falle einer berechtigten Abmahnung jedoch komplett bei der Gegenseite erstattungsfähig.