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Ihre Markenrechte werden verletzt?

Ein anderes Unternehmen verwendet ein identisches oder ähnliches Markenzeichen? Dann ist ein konsequentes Vorgehen gegen die Verletzung Ihrer Markenrechte erforderlich.

Schildern Sie uns kostenfrei Ihren Fall

Fachanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. vertritt eine Vielzahl von Markeninhabern und hat als Rechtsanwalt für Markenrecht Erfahrung bei der Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten.

Ihr Anwalt für Markenrecht

Dr. Heiner Heldt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fragen & Antworten zur Verteidigung Ihrer Marke

Unsere Tätigkeiten

  • Beratung bei Markenverletzung durch Rechtsanwalt für Markenrecht
  • außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Markenverletzer, zum Beispiel durch das Aussprechen einer Abmahnung
  • Erwirken einer einstweiligen Verfügung wegen Markenrechtsverletzung vor dem zuständigen Landgericht
  • Führung von Klageverfahren vor Gerichten, deutschlandweit
  • Einleitung und Führung von amtlichen Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO)

Aufgrund seiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Markenrecht und regelmäßiger Fortbildung kann Dr. Heiner Heldt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Sie bestens gegen die Markenrechtsverletzung vertreten.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland. Die Beratung erfolgt für Sie bequem über Telefon und E-Mail. Setzen auch Sie sich mit uns in Verbindung, Sie erhalten umgehend einen Termin für eine Beratung. Die Erstberatung ist kostenlos.

Kostenloser Erstkontakt: 040 / 37 15 77

Full-Service aus einer Hand

Bei uns lautet die Devise: Sie müssen sich um so wenig wie nötig kümmern in Ihrer markenrechtlichen Angelegenheit, können aber jederzeit natürlich auch die Initiative ergreifen.

Wir arbeiten seit Jahren mit einem erfahrenen Dokumentationsdienstleistungsunternehmen zusammen, welches für Sie als neutrale und unabhängige Stelle die gerichtsverwertbare Dokumentation der vom Gegner begangenen Markenrechtsverletzung auf Wunsch übernimmt und ebenfalls deutschlandweit Testkäufe vornimmt. Die hierfür anfallenden Kosten stellen in aller Regel eine erstattungsfähige Schadensersatzposition dar, welche Sie vom Gegner erstattet verlangen können.

Das sagen unsere Mandanten über uns

Nachfolgend möchten wir Ihnen nur einige wenige Anmerkungen unserer zufriedenen Mandanten zeigen:

Ihre Markenrechtsabmahnung – unsere Kompetenz

Das spricht für unsere Beauftragung in Ihrem Markenrechtsfall

  • Tätigkeit im Markenrecht seit 2005

    Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt, LL.M. berät Mandanten seit 2005 im Markenrecht.

  • Langjährige Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen

    Wir können auf eine Vielzahl von erfolgreich abgeschlossenen Markenrechtsauseinandersetzungen zurückblicken – sowohl auf der Aktivseite für Markeninhaber, als auch auf der Passivseite für die Empfänger einer Abmahnung.

  • Vertretung von Markeninhabern aus ganz Deutschland

    Wir sind es gewohnt, Mandanten aus ganz Deutschland zu beraten. Unserer Ansicht nach macht es mehr Sinn, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, als einen Anwalt vor Ort.

  • Branchenerfahrung

    Unsere Kanzlei besitzt Erfahrung in den Branchen: Bekleidung, Lebensmittel, Chemie, Pharma, IT, Gesundheit, Technik, Sport, Werbung, Bau.

  • Erfahrung aus vielen Verletzungsverfahren vor deutschen Markengerichten

    Durch viele Verletzungsverfahren an deutschen Markengerichten kennen wir die unterschiedlichen Auffassungen und Eigenheiten der jeweiligen Gerichte.

  • Vertretung durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

    Dr. Heiner Heldt, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört.

Schildern Sie uns kostenfrei Ihren Fall

Kostenlose Einschätzung Ihrer Markenrechtssache

Eine erste Einschätzung zu Ihrer Markenrechtssache erhalten Sie bei uns kostenlos.

Wenn Sie sich entscheiden, uns darüber hinaus zu beauftragen, fällt dafür ein Honorar an. Die Kosten, die bei uns für das Aussprechen der Markenrechtsabmahnung anfallen, sind im Falle einer berechtigten Abmahnung jedoch komplett bei der Gegenseite erstattungsfähig.

Um eine zeitnahe Einschätzung zu Ihrem Fall zu ermöglichen, bitten wir Sie, diesen kurz zu skizzieren und ggf. Unterlagen, die die zu Ihrem Nachteil begangene Markenrechtsverletzung enthalten, direkt mit hochzuladen.

© markenheldt.de - Heldt | Zülch Rechtsanwälte 2018 - 2024.
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